Zwei neue Entwicklungen rücken die Stuhlmiete im Schweizer Coiffeurgewerbe wieder in den Mittelpunkt.
Im Oktober 2024 berichtete Blick über ein Beauty-Coworking-Modell. Die Betreiberin nahm Kundenzahlungen entgegen, stellte Produkte und ein Online-Buchungssystem bereit, zog Arbeitsplatz- und Sozialversicherungskosten ab und zahlte den Rest aus. Damien Ojetti, Zentralpräsident von Coiffure Suisse, bezeichnete das Modell als rechtliche Grauzone. Blick schrieb, Coiffure Suisse unterstütze solche Modelle unter dem damals geltenden Recht nicht.
Am 2. März 2026 warnten Coiffure EU und UNI Europa gemeinsam vor Stuhlmiete, die ein Arbeitsverhältnis verdeckt. Als mögliche Warnsignale nannten sie die Kontrolle des Salons über Preise, Arbeitszeiten oder Produkte. Gleichzeitig hielten sie fest, dass das Angestelltenmodell in Salons vorherrschend bleiben sollte. Coiffure Suisse ist Mitglied von Coiffure EU. Zentralpräsident Damien Ojetti wird dort als Kassier und Vorstandsmitglied geführt.
Am 26. Mai 2026 gab Coiffure Suisse dann eine Änderung der Mitgliedschaft bekannt. Ojetti nannte sie gegenüber der Schweizerischen Gewerbezeitung am 12. Juni eine «kleine Revolution»: Stuhlmieterinnen, Stuhlmieter und Coiffeur-Fachpersonen in Coworking-Modellen können Mitglied werden. Voraussetzung ist, dass sie tatsächlich selbstständig sind und von der zuständigen AHV-Ausgleichskasse als selbstständig anerkannt wurden.
Die Positionen ziehen dieselbe wesentliche Grenze. Echte Selbstständigkeit ist legitim. Ein Arbeitsverhältnis unter einem anderen Namen ist es nicht. Der Entscheid von Coiffure Suisse öffnete die Mitgliedschaft für Stuhlmieter, deren Selbstständigkeit von der zuständigen AHV-Ausgleichskasse anerkannt wurde. Er billigte keine Modelle, bei denen sich ein Salon in der Praxis weiterhin wie ein Arbeitgeber verhält.
Damit wird die praktische Frage dringlicher: Wo verläuft die Grenze zwischen einem selbstständigen Unternehmen und einer Person, die das Risiko trägt, während der Salon weiterhin die Arbeit bestimmt?
Was The Good Barbers gefunden hat
Am 24. September 2026 schloss The Good Barbers eine schweizweite Untersuchung von 93 unterschiedlichen Stuhlmietmodellen ab. Die Analyse umfasst 89 öffentliche Angebote und fünf Betriebsmodelle, die wir aus eigener Erfahrung kennen. Eine Überschneidung wurde nur einmal gezählt. Alle anderen Betriebe bleiben anonym.
Wir suchten auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Einbezogen wurden Salon-Websites, soziale Medien, Verbandsverzeichnisse, Kleinanzeigen, spezialisierte Plattformen und Immobilienportale wie Homegate, ImmoScout24 und Flatfox.
Ein Angebot wurde aufgenommen, wenn es zwischen dem 24. September 2024 und dem 24. September 2026 veröffentlicht wurde oder wenn es undatiert war und am 24. September 2026 öffentlich zugänglich war. Auch ein abgelaufenes oder inzwischen vergebenes Inserat ist relevant: Es dokumentiert, dass ein Salon im Untersuchungszeitraum eine Stuhlmieterin oder einen Stuhlmieter suchte.
Wir werteten ausschliesslich Merkmale aus, die im FAQ von PK Coiffure oder in Anhang III des aktuellen GAV genannt werden.
DAS HAUPTERGEBNIS
44% der Modelle beschrieben oder zeigten mindestens ein offiziell genanntes Merkmal.
Ein Merkmal ist ein Grund, das Modell zu prüfen. Es ist kein rechtlicher Befund.
Diese Warnsignale haben wir gefunden
Das sind keine Feststellungen von Scheinselbstständigkeit. Es sind Merkmale, die nach den eigenen Dokumenten der Branche bei der Beurteilung des Arbeitsverhältnisses relevant sind. Ein öffentliches Inserat zeigt nicht, ob eine Angabe später zu einer vertraglichen Pflicht wurde. Auch eine Beobachtung aus eigener Erfahrung ersetzt keinen Statusentscheid der zuständigen Behörde. Ein einzelnes Merkmal entscheidet den Status nicht. Massgebend ist das gesamte Betriebsmodell.
Ein Modell umfasste telefonische Terminvereinbarung, Ferienvertretung und Mithilfe im Salon. Zur Wahl standen Fixmiete oder Umsatzbeteiligung. Andere Modelle integrierten die Stuhlmieter in Team oder Marke des Salons, schränkten die Zugangszeiten ein oder stellten Produkte und Werkzeuge des Salons bereit.
Die 89 öffentlichen Angebote lieferten zudem häufig nicht genügend Informationen, um die Selbstständigkeit zu beurteilen. Nur sechs hielten ausdrücklich fest, dass die Stuhlmieter ihre Preise selbst bestimmen. Bei 83 blieb offen, wer die Preise festlegt. 80 sagten nicht, wer Termine verwaltet, 78 nicht, wer die Kundenzahlung erhält, und 86 zeigten keine AHV-Anerkennung für die ausgeschriebene Tätigkeit. Fehlende Angaben wurden als «nicht angegeben» erfasst, nie als Kontrolle durch den Salon.
Warum uns das persönlich betrifft
Wir begannen nicht mit einer Theorie. Ausgangspunkt war, was wir in unserem eigenen Beruf erleben.
«Wir haben erlebt, dass erfahrene Barber eine Anstellung verlassen und einen Stuhl mieten, sobald sie starke Beziehungen zu ihrer Kundschaft aufgebaut haben. Deshalb wollten wir verstehen, ob Stuhlmiete immer echte Selbstständigkeit bedeutet oder ob manche Personen in allem ausser dem Namen Angestellte bleiben.»
Die Fragen sind real. Sie betreffen Barber, die das Risiko tragen, Salons, die ihre Mitarbeitenden korrekt anstellen, und Kundinnen und Kunden, die verständlicherweise davon ausgehen, dass alle Personen unter demselben Namen zu einem Betrieb gehören.
«Bei The Good Barbers sind unsere Barber angestellt. Wir tragen die Kosten für Löhne, Ferien, Versicherungen, Ausbildung und ruhige Stunden. Wer tatsächlich selbstständig ist, sollte das eigene Unternehmen auch selbst führen. Ein Mietvertrag darf nicht dazu dienen, das Risiko eines Arbeitgebers auf die Person mit der Schere zu übertragen.»
Was die offiziellen Regeln sagen
Die aktuelle Wegleitung des Bundes zum AHV-pflichtigen Lohn ist direkt. Im Abschnitt zum Coiffeurgewerbe hält sie fest, dass sogenannte Untermieter von Coiffeurstühlen AHV-rechtlich als Unselbstständigerwerbende gelten.
Trotzdem kommt es auf die tatsächliche Ausgestaltung an. Die AHV-Ausgleichskasse entscheidet den Status im Einzelfall. Die allgemeine AHV-Wegleitung berücksichtigt unter anderem den öffentlichen Auftritt als eigenes Unternehmen, das wirtschaftliche Risiko, die freie Organisation der Arbeit und die Tätigkeit für mehrere Kundinnen, Kunden oder Auftraggeber.
Das FAQ von PK Coiffure überträgt diese Frage auf den Salonalltag. Pflichten zu Öffnungszeiten, Mithilfe bei Salonkundschaft, Umsatzmeldung und gemeinsamem Terminbuch nennt es als Verdachtsgründe für Scheinselbstständigkeit. Der GAV führt auch die Einbindung in einen bestehenden Salon, Einschränkungen der Arbeitszeit, Weisungen des Salons, die Nutzung der Saloninfrastruktur und ein Konkurrenzverbot nach Ende der Miete als typische Merkmale einer Anstellung auf.
Coiffure Suisse und PK Coiffure sind getrennte Organisationen mit eng verbundenen Aufgaben. Coiffure Suisse ist der Arbeitgeberverband und zusammen mit Unia und Syna eine Vertragspartei des GAV. PK Coiffure ist die von diesen Parteien eingesetzte paritätische Kommission für Vollzug und Kontrolle des GAV. Coiffure Suisse wirkt somit an der Kommission mit, ist aber nicht einfach ein anderer Name für PK Coiffure.
Darum beantwortet ein Vertrag mit der Überschrift «Stuhlmiete» die Frage nicht. Entscheidend ist die gelebte Zusammenarbeit.
Was die Kontrollzahlen 2025 der Branche sagen
Der einseitige Jahresbericht 2025, den PK Coiffure per Post verschickte, zeigt, wie viel Arbeit für die ganze Branche bleibt.
Die beiden Abweichungskategorien überschneiden sich und dürfen deshalb nicht addiert werden. Trotzdem legen die Zahlen nahe, dass Prävention und Nachkontrolle ebenso wichtig sind wie die Anzahl der Kontrollen.
Mehr Einzelheiten würden allen helfen, aus den Resultaten zu lernen: Was geht häufig schief? Handelt es sich um administrative oder materielle Probleme? Was wurde korrigiert? Und traten dieselben Probleme später erneut auf?
Seit dem 1. Januar 2026 hat sich der jährliche Arbeitgeberbeitrag von CHF 100 auf CHF 200 verdoppelt. PK Coiffure begründete die Erhöhung mit dem Aufwand für ein neues Ziel von deutlich mehr als 400 Kontrollen pro Jahr. Die effektiven SECO-Zahlen liefern wichtigen Kontext: 2024 wurden bereits 436 Arbeitgeberkontrollen im Coiffeurgewerbe erfasst, also vor der Beitragserhöhung. 2025 waren es 314.
Quelle: statistische Anhänge des SECO. Das Ziel 2026 ist kein abgeschlossenes Ergebnis.
Die Branche hatte die Marke von 400 Kontrollen somit schon einmal unter dem früheren Beitrag überschritten. Das sagt nicht, ob die Kontrollen 2024 gleich tief oder gleich teuer waren und ob dieses Niveau jedes Jahr gehalten werden konnte. Für den vollständigen Bericht 2026 bleibt deshalb eine sinnvolle Frage: Führt der höhere Beitrag zu gleichmässigerer Abdeckung, vertieften Kontrollen, stärkerer Nachverfolgung oder zu einer anderen Verbesserung gegenüber dem bereits 2024 erreichten Niveau?
PK Coiffure erhält bereits jährliche Arbeitgeberdeklarationen. Öffentliche Buchungsseiten könnten diese Arbeit ergänzen. Wenn unter dem Namen eines Salons mehr Fachpersonen buchbar sind, als seine Deklaration zu erklären scheint, könnte PK Coiffure nachfragen, wie jede Person im Betrieb arbeitet. Ein gemeinsamer Kalender, Preise, Zahlungen, Kundschaft oder Produkte könnten zeigen, wo eine einfache Klärung sinnvoll ist. Zefix kann bestätigen, welches rechtliche Unternehmen hinter dem Salonnamen steht.
Das wäre nur der Ausgangspunkt für eine Prüfung durch Menschen. Ein Buchungsprofil kann veraltet sein, und eine Fachperson kann tatsächlich selbstständig sein. Ziel wäre, die begrenzte Zeit dort einzusetzen, wo eine Klärung am meisten bringt.
«Bei The Good Barbers wollen wir faire Bedingungen für Salons, Angestellte und tatsächlich selbstständige Fachpersonen.»
Was eine klarere Berichterstattung bringen könnte
Mehr Kontrollen sind nützlich. Mehr Einzelheiten zu ihren Ergebnissen könnten der ganzen Branche helfen, sich zu verbessern.
Künftige Jahresberichte könnten die häufigsten Feststellungen, ihren Schweregrad, Erst- und Wiederholungsfälle, spätere Korrekturen und erneute Verstösse ausweisen. Eine getrennte Darstellung von risikobasierten Kontrollen und einer stabilen Zufallsstichprobe würde zudem helfen zu verstehen, ob sich die Regelkonformität der Branche insgesamt verbessert.
Stuhlmiete an sich ist nicht das Problem. Das gemeinsame Ziel sind faire Arbeitsbedingungen für Fachpersonen und faire Wettbewerbsbedingungen für Betriebe, die sich an dieselben Regeln halten.
Ist ein Barber tatsächlich selbstständig, sollte sich diese Selbstständigkeit darin zeigen, wer Preise, Arbeitszeiten, Buchungen, Zahlungen, Kundschaft und den öffentlichen Geschäftsauftritt bestimmt. Kontrolliert der Salon diese Dinge, sollte die Person nicht das Risiko eines Arbeitgebers ohne den Schutz eines Angestellten tragen.
Quellen und Methode
Die Analyse umfasst 93 unterschiedliche Modelle: 89 Angebote, die in den 24 Monaten bis zum 24. September 2026 öffentlich waren, und fünf anonymisierte Betriebsmodelle, die The Good Barbers aus eigener Erfahrung kennt. Eine Überschneidung wurde nur einmal gezählt. Ausgewertet wurden ausschliesslich Merkmale aus dem FAQ von PK Coiffure oder Anhang III des GAV. Jedes Modell bleibt in der Forschungsdatei dokumentiert.
- Zusammenfassung der Studie als CSV herunterladen
- Gemeinsame Erklärung der europäischen Sozialpartner, 2. März 2026
- Blick über Salon-Coworking und die Position von Coiffure Suisse, 11. Oktober 2024
- Mitteilung von Coiffure Suisse, 26. Mai 2026
- Mitgliederseite von Coiffure Suisse bei Coiffure EU
- Interview in der Schweizerischen Gewerbezeitung, 12. Juni 2026
- FAQ von PK Coiffure, Stand 13. Januar 2026
- PK Coiffure zum Kontrollziel 2026 und zum Arbeitgeberbeitrag
- GAV Coiffure 2024 bis 2027
- Wegleitung des Bundes zum AHV-pflichtigen Lohn, Stand 1. Mai 2026
- Statistischer Anhang des SECO 2025
Gilberto de la Fuente
The Good Barbers, Zürich


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